Gerichtsurteile zu Themen der Ermittlungsarbeit

Eine Zusammenstellung wichtiger Urteile

Die nachfolgenden Gerichtsurteile stehen im Bezug zu verschiedenen Ermittlungsarbeiten. Unter anderem über die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten, die Rechtmäßigkeit von Bearbeitungsgebühren im Handel sowie über die Einsatzmöglichkeit von Detektiven und versteckten Kameras. Bedenken Sie bitte, dass von Gericht zu Gericht unterschiedlich entschieden wird, dennoch kann ein Vergleichsurteil einiges bewirken.

Vorgetäuschte Krankheit / Lohnfortzahlungsmissbrauch

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben, um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht.
BAG Kassel (Az: 8 AZR 5/97)

Ein Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zur Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung, anstatt sich auszukurieren, am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeiten durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden. Hat der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.
LAG Hamm (Az: 15 SA)

Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer ist verpflichtet sich so zu verhalten, daß er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen was eine Genesung verzögern könnte. Die Verletzung dieser Pflicht kann nach den Umständen des Einzelfalls die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen, ohne daß es den Nachweis einer tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses bedarf. Hat der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.
LAG Hamm, 2808 1991 §§ 150, 15 Sa 437/91

Einem Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist und trotzdem zu Hause zu privaten Zwecken arbeitet, darf grundsätzlich gekündigt werden.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az: Sa 979/95

Mitarbeiterobservation

Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Maßnahme informieren.
Beschluss BAG, Az. 1ABR26/90

Kündigung

Schon wenn ein Mitarbeiter im Verdacht steht, Geld unterschlagen zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung! Auch wenn es sich um einen geringen Betrag handelt. Hier hatte sich eine Kassiererin wegen eines nicht gebuchten Betrages in Höhe von € 25,-- in Widersprüche verwickelt.
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 1 SA 349/99

Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter, der sich in dienstlichen Angelegenheiten hat bestechen lassen, fristlos kündigen, auch wenn er nach Tarifvertrag wegen langjähriger Beschäftigung nur aus "wichtigem Grund" entlassen werden darf. Unbedeutend ist, ob dem Arbeitgeber durch die Tat seines Beschäftigten ein Nachteil entstanden ist. Es besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer "nicht mehr allein die Interessen seiner Firma wahrnimmt".
LAG Düsseldorf, 18 Sa 366/01

Bei besonders schweren Verstößen, durch die das Vertrauen vom Arbeitgeber zum Mitarbeiter gestört wird, akzeptieren Gerichte auch eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Die Auffassungen der Gerichte von "besonders schweren Verstößen" reichen vom Diebstahl eines Kuchenstückes (Bundesarbeitsgericht, Az: 2 AZR 3/83) bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb trotz erfolgter Krankschreibung.
LAG München (Az: 6 SA 96/82)

Videoüberwachung

Das Bundesarbeitsgericht hat am 27.03.2003 (2 AZR 51/02) entschieden, dass Arbeitgeber im Einzelfall berechtigt sein können, ihre Mitarbeiter heimlich per Video zu überwachen. Hierfür müsse allerdings ein hinreichend konkreter Verdacht des Diebstahls oder der Unterschlagung bestehen, der nicht oder nur schwer mit anderen Mitteln geklärt werden könne. Lägen diese Voraussetzungen vor, so seien die mittels der Videoaufnahme gewonnenen Erkenntnisse auch gerichtlich verwertbar.
BAG 2 AZR 51/02

Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
BAG 5 AZR 116/86

Videoüberwachung in Kaufhäusern

Eine bei einem Diebstahl, mit einer Kamera, überführten Kundin machte einen "unzulässigen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht" geltend. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass Videoaufnahmen im berechtigten Interesse des Warenhauses lägen um Diebstähle zu verhindern und dadurch Preise möglichst niedrig gehalten werden können. Allerdings müsse beim Betreten der Verkaufsräume auf die Videoüberwachung hingewiesen werden.
Bayerisches Oberstes Landesgericht AZ: 2St RR 8/02

Taschenkontrolle

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Ordnet der Arbeitgeber durch von ihm eingesetzte Hilfspersonen stichprobenartige Taschenkontrollen an, um Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen Untersuchungen zu unterziehen, die Eigentumsdelikte zu seinem Nachteil aufdecken sollen, so ist eine solche Anordnung mit einer allgemeinen Torkontrolle zu vergleichen, die der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt.
Beziehen sich die Stichprobenkontrollen auf mehrere Betriebe und Geschäftsbereiche des Arbeitgebers (hier: Züge), so ist der Gesamtbetriebsrat aufgrund der Kompetenzzuweisung des § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig.
BAG, Urteil vom 12. August 1999 - 2 AZR 923/98DB 2000, 48vgl. zur Zulässigkeit von Torkontrollen Seefried, AiB 1999, 428

Testkäufe

Verkäufer dürfen ohne Zustimmung des Betriebsrates durch Testeinkäufe, die durch Detektive durchgeführt werden, bei ihrer Arbeit kontrolliert werden. Ein Geschäft hatte Privatdetektive beauftragt, durch Testeinkäufe zu überprüfen, wie sich das Personal gegenüber den Kunden verhielt und ob die Kassiererinnen korrekte Preise eintippten. Der Betriebsrat des Geschäfts hatte gegen diese Maßnahme geklagt. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt urteilten: solche Aufträge an Sicherheitsunternehmen unterlägen nicht dem Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates und seien mithin zulässig!
BAG Erfurt 1 ABR 34/00 13.03.2001

Fangprämie

a) Der Ladendieb hat dem Geschäftsinhaber als Schaden  die Fangprämie zu ersetzen, die aufgrund vorhandener arbeitsvertraglicher Vereinbarung dem Personal für die Entdeckung des Diebstahls gewährt wird.
b)Die polizeiliche Anzeige darf nicht von der Bereitschaft des Diebes abhängig gemacht werden, diese Prämie zu bezahlen.
AG München, Urt. v. 24.10.1972 - 6 C 1479/72

Reisekostenabrechnung

Türkt ein Arbeitnehmer die Reisekostenabrechnung, kann ihm selbst dann, wenn dem Arbeitgeber nur ein geringer Schaden entsteht, fristlos gekündigt
ArbG Frankfurt/Main, 5 Ca 8350/99

Unterhaltsanspruch

Wer als geschiedener Ehepartner dem unterhaltspflichtigen Anderen eigene Einkünfte verschweigt, riskiert den Verlust des Unterhaltsanspruchs. Dies entschied der BGH Karlsruhe. Die Bundesrichter bestätigten eine Entscheidung des schleswig-holsteinischen OLG, das einer geschiedenen Frau den Unterhaltsanspruch versagte. Die Frau hatte ihrem geschiedenen Ehemann verheimlicht, daß sie wesentlich mehr verdiente als 600,-- DM netto, die ihr in einem Vergleich bei der Scheidung als nicht anrechnungsfähige eigene Einkünfte zugestanden worden waren. Nach Auffassung der Richter wäre die Frau verpflichtet gewesen, den Mann auch ungefragt über ihre höheren Einkünfte zu informieren.
BGH Karlsruhe Az. XII ZR 257/95

Normalerweise ist der Expartner von seiner Unterhaltspflicht befreit, sobald der oder die andere nach der Trennung eine neue Lebensgemeinschaft eingeht. Zerbricht die neue Beziehung nach einer Weile ebenfalls, lebt der alte Unterhaltsanspruch aber nicht wieder automatisch auf. Grund: Der Unterhaltsempfänger ist zwischenzeitlich zeitweise wirtschaftlich unabhängig geworden.
OLG Schleswig 13 UF 109/97 § 150; 7/98